PCR-Testung

Anforderung ohne Covid-19-Symptomatik
Eine Testung ohne direkten zeitlichen Bezug zu einer entsprechenden Symptomatik, sowie
alle epidemiologischen und arbeitsmedizinischen Testindikationen bei aktuell bzw.
zurückliegend nicht erkrankten Personen oder eine Testung zur Prüfung einer möglichen
Immunität ist keine Leistung der GKV, sondern ist als IGeL abzurechnen. Hierbei ist
weiterhin zu beachten, dass die Spezifität des Testes bei niedriger Prävalenz entsprechend
abnimmt.